Brüssel verbietet Großunternehmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe
Große Firmen müssen unverkaufte Ware ab dem 19. Juli 2026 nach dem Ökodesign-Gesetz von 2024 verkaufen, spenden oder reparieren; mittlere warten bis 2030.
- Vernichten dürfen Firmen Waren nur noch, wenn sie unsicher, gefälscht oder von Hilfsorganisationen abgelehnt sind.
- Firmen müssen fünf Jahre Aufzeichnungen führen und jährlich über entsorgte Bestände berichten.
- Europa vernichtet jährlich schätzungsweise 264.000 bis 594.000 Tonnen unverkaufte Kleidung.
Warum das wichtig ist: Warum wartet ein Gesetz gegen Textilverschwendung vier weitere Jahre, ehe es die mittelgroßen Verursacher bindet?
European Commission - Environment (DG ENV) ↗ · 18. Juli 202618.7.26 · ✓ Geprüft✓