Berufungsgericht bestätigt fünfjährige Haftstrafe für Steuersünder Littlejohn
Der Booz-Allen-Auftragnehmer Charles Littlejohn, der Steuerdaten von Trump und anderen stahl, scheiterte mit der Klage gegen das Strafmaß.
- Littlejohn, IRS-Auftragnehmer bei Booz Allen Hamilton, bekannte sich in einem Punkt der unbefugten Datenweitergabe schuldig.
- Er leakte Steuerdaten von Trump an die New York Times und tausende weitere Datensätze an ProPublica.
- Trotz niedrigerer Empfehlungen der Strafrichtlinien verhängte der Richter das gesetzliche Maximum von fünf Jahren.
Warum das wichtig ist: Strafrichtlinien sind lediglich beratend; das Urteil bestätigt, dass das Ermessen des Richters bindend bleibt.
U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit, No. 24-3019, United States v. Charles Edward Littlejohn ↗ · 17. Juli 202617.7.26 · ✓ Geprüft✓