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Mi., 15. Juli 2026 · 48 Meldungen · Bestätigt · Abonnieren
DROGENPOLITIK

DEA nutzt Notstandsbefugnis zum Verbot einer Kratom-Verbindung

Die am 1. Juli eingereichte und am 6. Juli unter dem Aktenzeichen DEA-1570 veröffentlichte Bekanntmachung zielt auf 7-Hydroxymitragynin ab, die psychoaktive Verbindung von Kratom.

  • Grenzwert auf über 0,05 % Trockengewicht in Kratom oder 1 Milligramm pro synthetischer Einheit festgelegt.
  • Die Anordnung beruft sich auf 21 U.S.C. 811(h), eine Notstandsbefugnis, die das normale Verfahren der Ankündigung und Anhörung überspringt.
  • Die Einstufung in Schedule I gilt für zwei Jahre, ist um ein weiteres Jahr verlängerbar und stützt sich auf 165 Fälle in Giftnotrufzentralen.

Warum das wichtig ist: Eine für drohende Gefahren geschaffene Befugnis verbietet landesweit ein Nahrungsergänzungsmittel aufgrund von 165 erfassten Fällen.

DEA/DOJ Notice of Intent, Federal Register 2026-13580 (Docket DEA-1570) ↗ · 15. Juli 202615.7.26 · ✓ Geprüft

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