DEA nutzt Notstandsbefugnis zum Verbot einer Kratom-Verbindung
Die am 1. Juli eingereichte und am 6. Juli unter dem Aktenzeichen DEA-1570 veröffentlichte Bekanntmachung zielt auf 7-Hydroxymitragynin ab, die psychoaktive Verbindung von Kratom.
- Grenzwert auf über 0,05 % Trockengewicht in Kratom oder 1 Milligramm pro synthetischer Einheit festgelegt.
- Die Anordnung beruft sich auf 21 U.S.C. 811(h), eine Notstandsbefugnis, die das normale Verfahren der Ankündigung und Anhörung überspringt.
- Die Einstufung in Schedule I gilt für zwei Jahre, ist um ein weiteres Jahr verlängerbar und stützt sich auf 165 Fälle in Giftnotrufzentralen.
Warum das wichtig ist: Eine für drohende Gefahren geschaffene Befugnis verbietet landesweit ein Nahrungsergänzungsmittel aufgrund von 165 erfassten Fällen.
DEA/DOJ Notice of Intent, Federal Register 2026-13580 (Docket DEA-1570) ↗ · 15. Juli 202615.7.26 · ✓ Geprüft✓