Berliner Koalition will Zugang zu Regierungsakten einschränken
Das Koalitionspapier vom 2. Juli deklariert die Neuregelung als sicherheitspolitische Antwort auf eine «komplexe Bedrohungslage» im In- und Ausland.
- Nur noch natürliche Personen mit dargelegtem «berechtigtem Interesse» dürfen IFG-Anträge stellen, NGOs und Unternehmen sind ausgeschlossen.
- Die Koalition erwägt, die Antragsberechtigung auf Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürger zu beschränken.
- Ministerien werden die Namen aller Beamten schwärzen und die Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip anheben.
Warum das wichtig ist: Ein Transparenzgesetz, bei dem der Staat entscheidet, wer Anspruch auf Transparenz hat, ist kein Transparenzgesetz mehr.
German coalition committee agreement 'Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung' (item 32), published by the Bundesregierung ↗ · 14. Juli 202614.7.26 · ✓ Geprüft✓