Richter Paul Engelmayer lehnt Ghislaine Maxwells Antrag auf Aufhebung ab
Das 67-seitige, am 25. August 2026 beim Bundesgericht in Manhattan eingereichte Urteil bezeichnete Maxwells Habeas-Ansprüche als haltlos und teilweise frivol.
- Maxwell reichte die Anfechtung nach Paragraf 2255 ein, dem Standardmittel zur Anfechtung einer bundesrechtlichen Verurteilung.
- Die Rechtssache Nr. 1:25-cv-10468 zielte darauf ab, sowohl ihre Verurteilung als auch ihr Strafmaß in einem einzigen Antrag zu kippen.
- Engelmayers Entscheidung lässt ihre Verurteilung von 2021 und die Haftstrafe wegen Beihilfe zu Jeffrey Epstein bestehen.
Warum das wichtig ist: Habeas corpus prüft, ob ein Verfahren fair war, nicht, ob ein Schuldspruch sich für den Verurteilten falsch anfühlt.
SDNY Opinion & Order, Judge Paul Engelmayer, Maxwell v. United States, No. 1:25-cv-10468 (S.D.N.Y. Aug. 25, 2026) ↗ · 28. Aug. 202628.8.26