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18. Juli 2026 · Archiv
Business

Brüssel verbietet Großunternehmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe

Brüssel verbietet Großunternehmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe

Große Firmen müssen unverkaufte Ware ab dem 19. Juli 2026 nach dem Ökodesign-Gesetz von 2024 verkaufen, spenden oder reparieren; mittlere warten bis 2030.

  • Vernichten dürfen Firmen Waren nur noch, wenn sie unsicher, gefälscht oder von Hilfsorganisationen abgelehnt sind.
  • Firmen müssen fünf Jahre Aufzeichnungen führen und jährlich über entsorgte Bestände berichten.
  • Europa vernichtet jährlich schätzungsweise 264.000 bis 594.000 Tonnen unverkaufte Kleidung.

Warum das wichtig ist: Warum wartet ein Gesetz gegen Textilverschwendung vier weitere Jahre, ehe es die mittelgroßen Verursacher bindet?

European Commission - Environment (DG ENV) ↗ · 18. Juli 202618.7.26