Zoll macht geheime WhatsApp-Klon-Software zum Dauerzustand

Eine Weisung vom 2. Februar gliedert das Werkzeug in die neue Einheit DVIII.C.212 ein und verordnet strikte Geheimhaltung.
- Der Zoll startete Ende 2023 ein Pilotprojekt zum Klonen von WhatsApp-, Telegram- und Signal-Konten.
- Seit dem 1. August 2025 ist das Verfahren reguläre Praxis, eine Schadsoftware ist dafür nicht erforderlich.
- Netzpolitik.org veröffentlichte am 2. September die als VS-NfD (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) eingestufte Weisung sowie eine juristische Analyse von Christian Rückert.
Warum das wichtig ist: Eine Behörde, die Wissen über ihre eigenen Methoden nur intern teilt, entzieht sich der öffentlichen Kontrolle.
Zollkriminalamt internal directive (VS-NfD), published by netzpolitik.org ↗ · 14. Sept. 202614.9.26