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14. Sept. 2026 · Archiv
PoliticsAKTUALISIERT

Nichols-Verfügung zu USPS-Stimmzetteln nun als Beschluss

Nichols-Verfügung zu USPS-Stimmzetteln nun als Beschluss

Die schriftliche Begründung des Gerichts vom 13. September untermauert die einstweilige Verfügung gegen die Postwahlregeln. Lediglich Paragraf 3 von Trumps Anordnung bleibt vorerst in Kraft.

  • Die Begründung vom 13. September stützt die von Richter Carl Nichols im Verfahren DSCC gegen Trump erlassene Verfügung.
  • Die Klagen von LULAC (26-cv-01132) und NAACP (26-cv-01151) behalten ihre uneingeschränkten einstweiligen Verfügungen.
  • Der US-Postdienst USPS darf seine umstrittene Regel vom 21. August (91 Fed. Reg. 54,966) weiterhin nicht durchsetzen.

Warum das wichtig ist: Ein schriftliches Urteil liefert der unterlegenen Seite erst die formellen Gründe für eine Berufung.

D.D.C. Order on Motion for Preliminary Injunction, DSCC v. Trump, No. 1:26-cv-01114 (Judge Carl Nichols) ↗ · 14. Sept. 202614.9.26 · Aktualisiert 14. Sept.