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14. Sept. 2026 · Archiv
Politics

Richterin D'Agostino weist VDARE-Verfassungsklage erneut ab

Richterin D'Agostino weist VDARE-Verfassungsklage erneut ab

D'Agostino verwies auf eine Zivilklage der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James, die VDARE die Plünderung von Stiftungsgeldern vorwirft, und wich damit erneut der inhaltlichen Prüfung aus.

  • VDARE reichte im Juni 2025 Klage unter dem Aktenzeichen 1:25-cv-00810 beim Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von New York ein.
  • Die Klage von James aus dem September 2025 wirft VDARE vor, Gelder für den Kauf eines Schlosses in West Virginia veruntreut zu haben.
  • Das Berufungsgericht für den zweiten Gerichtskreis hatte bereits am 17. Dezember 2025 eine frühere Abweisung aus Verfahrensgründen bestätigt.

Warum das wichtig ist: Zwei Zurückhaltungen in drei Jahren sorgen dafür, dass das eigentliche Motiv der Vorladung niemals vor Gericht geprüft werden muss.

CourtListener docket, VDARE Foundation, Inc. v. James, No. 1:25-cv-00810 (N.D.N.Y.) ↗ · 14. Sept. 202614.9.26