Fachin setzt Bundespolizei 24-Stunden-Frist für Vorcaro-Handydaten

Der Beschluss in den Verfahren Pet 16.704 und Pet 16.662 verlangt zudem vom Generalstaatsanwalt einen Bericht über die Beweiskette und den aktuellen Zustand der Handydaten.
- STF-Präsident Fachin unterzeichnete den Beschluss am 12. September 2026.
- Im Zentrum steht der unter Untersuchung stehende Bankier Daniel Vorcaro als Quelle der Handydaten.
- Die Anordnung folgt auf Fachins Beschluss vom 9. September im zugehörigen Verfahren SL 1946.
Warum das wichtig ist: Wenn ein Gericht die Polizei zur Offenlegung der Beweiskette zwingt, holt es eine Kontrolle nach, die zuvor unterblieben ist.
STF (Supremo Tribunal Federal) — Min. Edson Fachin despacho, Pet 16.704/Pet 16.662 ↗ · 12. Sept. 202612.9.26